Das öffentliche Leben und Corona Maßnahmen
Die Corona-Zeit ist leider noch nicht ganz vorbei, aber überall im Land beginnen sich die Lockerungen zu verwirklichen. Man merkt immer mehr Betrieb auf den Straßen und auch überall im öffentlichen Leben. Die Innenstädte werden wieder voller und auch der ÖPNV wird wieder vermehrt genutzt. Es scheint also, dass wir gute Fortschritte machen, damit das Leben wieder Normal wird.
Was sieht das mit den momentanen Maßnahmen aus?
Die Maskenpflicht gilt natürlich noch in geschlossenen Räumlichkeiten, in ÖPNV etc. und auch der Mindestabstand von 1,5 Metern muss gegeben sein. Die meisten Räumlichkeiten weisen aber auch nochmal darauf hin das bei ihnen die Maskenpflicht herrscht und Hygieneregeln beachtet werden sollen. Auch Gruppen von höchstens 10 Personen können sich nun in der Öffentlichkeit treffen. Diese maximale Personenzahl gilt jedoch nicht bei Verwandten in gerade Linie oder Personen aus zwei verschiedenen Haushalten. Hierfür gibt es aber die Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen für die Rückverfolgbarkeit im Falle einer Infektion gegeben ist. Diese sollte bis zu vier Wochen gesichert werden. Auch hier gelten wieder Abstandsregelungen und an bestimmten Bereichen auch Mund- und Nasenschutz tragen.
Was kann ich nun alles Besuchen
Viele Fragen sich, was man nun wieder alles unternehmen kann. Ende Mai, Anfang Juni sind einige neue Regelungen und Auflagen veröffentlicht worden die dafür sorgen das einige Einrichtung wieder ihren Betrieb aufnehmen können. Natürlich nur unter der den gesetzlichen Hygiene- und Infektionsauflagen. Viele Menschen können sich freuen den offen sind wieder Kinos, Museen und Ausstellungen, Sportaktivitäten, Konzerte und Besuche in Stadien mit max. 100 Leuten, Schwimmbäder, Tanzschulen, Freizeitparks, Picknicken, Fachmessen und Fachkongresse sind unter Auflagen auch wieder besuchbar, in der Gastronomie müssen die Kontaktauflagen erfüllt sein und der Mindestabstand gegeben sein. Geschlossen bleiben leider noch Bars, Klubs und Diskotheken. Grundschulen nehmen den Betrieb ab dem 15. Juni wieder auf. Auch seine Geburtstagsparty mit der Familie kann man nun nachholen, oder eine Feier mit seinen Freunden mit max. 10 Freunden. Also steht den Geschenken fast nichts mehr im Weg.
Nicht übermütig werden
Es sind zwar einige Lockerungen getätigt worden, jedoch soll man nicht sofort übermütig werden und denken es ist nun alles wieder normal und man kann wieder tun und lassen, was man möchte. Jeder sollte sich über die Auflagen der Länder informieren, diese können unterschiedlich ausfallen. Bei diesen Regelungen und Auflagen haben wir uns am Bundesland NRW orientiert. Diese Fallen zwar in den meisten Bundesländern ähnlich aus können aber abweichen.